Inverse Suche nach Adressen bei der Telekom
Widerspruchsmöglichkeit
28.09.2004 / G. Trautvetter
Die Telekom beabsichtigt, ab 01.10.2004 die so genannte inverse Suche nach Adressen zu ermöglichen. Das heißt, Sie können mit einer Telefonnummer die dazu gehörende Adresse erfragen. Bisher war das nur umgekehrt möglich.
Verbraucherschützer sehen die künftigen Regeln zur Telefonauskunft kritisch und raten Inhabern von Anschlüssen zur Wachsamkeit. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz können Name und Anschrift eines Telefonkunden künftig auch dann bei der Auskunft erfragt werden, wenn nur eine Rufnummer bekannt ist (Inverssuche). Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beispielsweise riet allen Telefonkunden, die Frage des Widerspruchs zu prüfen.
Dieser Widerspruch kann noch bis zum 30.09.2004 erhoben werden
Dazu können die Anschlussinhaber die Telefonnummer 0137 - 51 03 300 anrufen.
Ein Automat leitet durch den Widerspruch. Freundlicherweise muss man nur warten bis die Ansage kommt "Ihr Widerspruch wurde aufgezeichnet für den Anschluss [dann folgt die Telefonnummer]. Vielen Dank für Ihren Anruf."
Der Widerspruch kann nur von dem jeweiligen Anschluss erfolgen und funktioniert auch für Handys (auch Pre-Paid).