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B-Plan „Weißer Sand“ beschlossen

Neun Jahre vom ersten Beschluss des Bauausschusses bis zur Realisierung des B-Planes
25.02.2004 / J. Hoops
Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes hat der Gemeinderat die Planung für das Gebiet „Weißer Sand“ abgeschlossen. Die Gemeinde Garstedt ist die zweite Gemeinde im Landkreis, die auf der Grundlage des „Leitfadens für die Legalisierung von Wochenendgebieten“ der Landesregierung einen B-Plan beschlossen hat. Lange Zeit besaßen die Gemeinde Garstedt und der Verein „Im weißen Sande“ hier eine Vorreiterrolle und stellten eigene Erkenntnisse anderen zur Verfügung, teilweise sogar über Bundesländergrenzen hinweg. Für den Leitfaden diente das Garstedter Wochenendgebiet als Modellfall. Die Lösungsfindung für zwei Problemfälle, die in das Raster des B-Planes einzubinden waren, hatte den Beschluss des B-Planes bisher verzögert. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg konnten hierfür Lösungen erarbeitet werden. Diese waren auch der Hauptdiskussionspunkt bei der Beratung des B-Planes. Letztlich wurde jedoch fraktionsübergreifend „die Kuh vom Eis geholt“ und der B-Plan mit einer Gegenstimme beschlossen.


Bei dem B-Plan „Weißer Sand“ handelt es sich um einen am vorhandenen Bestand orientierten, grundstücksbezogenen Bebauungsplan. Hierbei entstehen keine neuen Baugrundstücke, sondern es werden für die bereits in alter Zeit bebauten Grundstücke Festsetzungen über die Bebauungsgrößen und Nutzungen getroffen. Auf der Basis der im B-Plan getroffenen Festsetzungen müssen nun von den Anliegern Baugenehmigungen beantragt werden. Bauten, die diese Festsetzungen überscheiten, müssen zurückgebaut oder entfernt werden. Die Kosten für den B-Plan (ca. 38.000,-- €) werden allein von dem Anliegerverein Bau- und Landschaftsschutz „Im weißen Sande“ getragen.

Wie auch viele andere Wochenendgebiete im Landkreis Harburg ist das Wochenendgebiet „Weißer Sand“ Anfang der dreißiger Jahre entstanden. Nach der Bombardierung Hamburgs wurden die Häuser dringend als Unterkünfte für Ausgebombte benötigt. Soweit erforderlich wurden sie durch die Bewohner oder durch die Gemeinde erweitert und winterfest hergerichtet. Auch nach dem Ende des zweiten Weltkrieges hielt dieser Zustand an und weitete sich durch die bis in die siebziger Jahre andauernde Wohnungsnot noch aus. Viele der Häuser wurden im Laufe der Zeit von den Eigentümern ungenehmigt erweitert. Dieses führte Ende der achtziger Jahre zu einer massiven Vorgehensweise des Landkreises. Als das Oberverwaltungsgericht 1994 in einem Urteil entschied, dass durch die Nutzung eines Wochenendhauses als Dauerwohnsitz die Baugenehmigung unwiderruflich erlischt, schlossen sich viele der Anlieger des Wochenendgebietes in einem Verein zusammen, um gemeinsam für den Erhalt ihrer Häuser zu kämpfen.
Ein erster Erfolg stellte sich ein, als der Bauausschuss von Garstedt im April 1995 beschloss, sich an die Bezirksregierung und den Landkreis zu wenden, um Unterstützung für eine Lösungsfindung zum Erhalt der Häuser zu bekommen. Mit einer Petition wandte sich der Verein an den Niedersächsischen Landtag. Es folgten viele Gespräche mit Behörden und Politikern. Die Argumente für den Erhalt der Häuser überwogen.
1998 wurde eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Sozialministeriums mit Beteiligung der Bezirksregierung Lüneburg, des Landkreises Harburg, der Stadt Buchholz und der Samtgemeinde Salzhausen gebildet. Die Zielsetzung war, einen Erlass zu erarbeiten, der Erleichterungen bei der Legalisierung mittels Bauleitplanung schaffen soll. Dieser Erlass wurde im April 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt und ist die Basis für den Bebauungsplan „Weißer Sand“.

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