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Änderung des Bebauungsplanes Toppenstedter Straße beschlossen

Gewerbegebiet wird erweitert - künftig auch Vergnügungsbetriebe zulässig
09.03.2004 / J. Hoops
Gewerbegebiet "In der Börse"
Gewerbegebiet "In der Börse"
Um dem ortsansässigen Hersteller und Anbieter von Schalungen und Gerüsten Entwicklungsmöglichkeiten zu geben hat die Gemeinde Garstedt das Gewerbegebiet um ca. 900 m² erweitert.

Für Diskussion im Rat sorgte hierbei die von der UWGarstedt beantragte Zulässigkeit von Vergnügungsbetrieben. Jürgen Beyer (SPD) befürchtete hierdurch eine mögliche Lärmbelästigung für die Anlieger des Höllenberges. Die UWGarstedt teilte diese Bedenken nicht. Mit der Festsetzung der Schallimmissionen auf maximal 65dB(A) tagsüber und 45dB(A) nachts, ist eine Beeinträchtigung der Höllenberganlieger auszuschließen, so Matthias Öhler (UWG). Außerdem wolle man sich angesichts leerer Gemeindekassen der Möglichkeit einer solchen Ansiedlung nicht grundsätzlich verschließen, sondern im Einzelfall entscheiden. Letztlich wurde die Zulässigkeit von Vergnügungsbetrieben mehrheitlich beschlossen.

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