Gemeinde Garstedt
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Die in Garstedt geplante „Biogasanlage“ bekommt immer klarere Konturen. „Ich gehe von einem Baubeginn im Laufe des Sommers aus“, erklärte Garstedts Bürgermeister Klaus-Peter Wind (UWG) gegenüber dem Autor. Als nächster wichtiger Termin für das Vorhaben gilt der 20.Februar. „Wir werden an dem Tag die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung starten, und zwar mit einer ausführlichen Informationsveranstaltung. Wir werden dabei über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Die Bürger können gerne Fragen stellen", so Wind. Zu der Vorstellung kommen unter anderem Vertreter des mit den Garstedter Verhältnissen bereits bestens vertrauten Lüneburger Planungsbüros Patt und Stöhr, Mitarbeiter der Samtgemeinde Salzhausen sowie Experten des Investors.
Der nächste Verfahrensschritt ist die so genannte "Behörden-Beteiligung" sowie die "öffentliche Auslegung". Wind: "Einen Monat lang liegen die Pläne zur Einsicht im Gemeindebüro aus, ausgelegt, womit den Bürgern Gelegenheit gegeben wird, sich weiter zu informieren und gegebenenfalls zu dem Projekt persönliche Stellungnahmen abzugeben.“ Um die Zeit optimal zu nutzen, läuft parallel dazu das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (Angelegenheit der Samtgemeinde, d. Autor), das wiederum Vorbedingung zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes (B-Plan, Sache der Gemeinde Garstedt, d. Autor) ist.
Auch der Investor, die Firma Epuron GmbH aus Hamburg, arbeitet mit Hochdruck an dem Vorhaben. Hinter dem Namen steht kein neues Unternehmen, sondern weiterhin die ehemalige Firma Voltwerk AG. Sie firmiert – aufgrund ihrer ehrgeizigen Expansionspläne auf internationaler Bühne – seit dem 1.Januar unter Epuron, weil dieser Name „international griffiger ist“, heißt es dazu ein einer kurzen Pressemitteilung. Anna Brettschuh, Projektmitarbeiterin, zum WA: „Wir haben inzwischen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg den so genannten „Bundes-Immissionschutz-Gesetz-Antrag“ (BImschG) eingereicht. Das Amt hat sich bereit erklärt, diese sehr aufwändige Prüfung bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zu beginnen. Somit gewinnen wir wertvolle Zeit.“ Ein solcher Antrag nach dem „BimschG“, das seit 1974 besteht, beinhaltet auch den Bauantrag. In dem Prüfungsverfahren werden sämtliche möglichen Umwelteinwirkungen einer Anlage untersucht. In der Regel zieht sich das Bearbeitungsverfahren über gute sechs Monate hin. Anna Brettschuh: „Die Genehmigung nach dem „BImschG“ kann allerdings erst dann erteilt werden, wenn die entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplans beziehungsweise die Aufstellung des entsprechenden B-Planes erfolgt sind.“
Indes behauptet sich Niedersachsen weiter als Deutschlands führendes Bundesland auf dem Gebiet von „Biogasanlagen“. „Aktuell haben wir in Niedersachsen rund 600 Biogasanlagen im Betrieb. Für das laufende Jahr rechnen wir mit der Errichtung von weiteren rund 100 Anlagen“, sagte Magnus Buhlert, Sprecher des niedersächsischen Umweltministeriums, zum Autor.
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