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Bebauungsplan Nr. 12A „Auetal“, 1. Änderung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
26.12.2020 / Gemeinde

Der Rat der Gemeinde Garstedt hat gemäß Umlaufbeschluss vom 18.12.2020 den Vorentwurf zur ersten Änderung des o. g. Bebauungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12A „Auetal“ der Gemeinde Garstedt wird das Ziel verfolgt, in einem bereits baulich vorgeprägten Siedlungsbereich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von zusätzlichem Wohnraum zu schaffen, um somit einen Beitrag zum örtlichen Wohnraumangebot zu leisten.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12A „Auetal“, 1. Änderung ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine schwarz unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Der vom Rat der Gemeinde gebilligte Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

05.01.2021 bis einschließlich 04.02.2021

im Gemeindebüro der Gemeinde Garstedt, Höllenberg 4a, 21441 Garstedt zu den Öffnungszeiten

Dienstag und Mittwoch 9:00 bis 11:00 Uhr

Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr sowie

im Rathaus der Samtgemeinde Salzhausen, Fachbereich Bauen, Zimmer 19, Rathausplatz 1, 21376 Salzhausen zu den Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch 08:30 bis 13:00 Uhr

Donnerstag 8:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 7:00 bis 12:00 Uhr

öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.

Hinweis zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken im Rathaus der Samtgemeinde Salzhausen (Coronavirus): Die Einsicht in die Auslegungsunterlagen ist über die Klingel- und Schließanlage zu den angegebenen Öffnungszeiten gewährleistet. Da es zu Verzögerungen bei der Einsichtnahme kommen kann, räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 04172/9099-54, Ansprechpartner Herr Celik, zu vereinbaren.

Zusätzlich können die Unterlagen unter https://www.garstedt.de eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Den vollständigen Text der Bekanntmachung und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12A "Auetal" inkl. Begründung finden Sie hier als PDF Dokumente:

Informationen zum Download als PDF-Datei:
  • 20201223 Entwurf B-Plan Nr. 12A Auetal 1. Aenderung
    *Datei nicht vorhanden
  • 2020-12-22 Bekanntm. fruehz.Beteiligung
    *Datei nicht vorhanden

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