Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
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Der verstärkte Ausbau der Windenenergie ist ein wesentlicher Baustein, um den Energiebedarf zu decken und das Ziel einer klimaneutralen Energieerzeugung zu erreichen. Nach geänderten Gesetzesvorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen deutlich mehr Flächen als bisher für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Danach soll der Landkreis Harburg bis Ende 2027 3.051 Hektar und bis Ende 2032 3.949 Hektar für Windenergie zur Verfügung stellen. Bisher sind im Regionalen Raumordnungsprogramm 558 Hektar als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Deshalb wird das Windenergiekonzept aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 überarbeitet.
Den aktuellen Planungsstand mit dem zugrunde gelegten Kriterienkatalog stellt der Landkreis Harburg am 22.05.2024 ab 18 Uhr vor.
Bei Interesse können Sie sich über das Kontaktformular auf der Seite des Landkreises anmelden. Es handelt sich um eine reine Online-Veranstaltung. Eine Teilnahme in Präsenz ist nicht möglich:
Folgende Unterlagen hat der Landkreis bisher erarbeitet und im Fachausschuss vorgestellt:
Kriterienkatalog: Dieses Dokument enthält die zwischen Verwaltung und Politik abgestimmten pauschalen Abstandskriterien für die Ermittlung von Potentialflächen. Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und weiterer Überlegungen sollen bestimmte Bereiche von vornherein nicht für die Nutzung durch die Windenergie vorgesehen werden. Die Abstände orientieren sich dabei an der Entfernung in der Ebene zwischen der schutzwürdigen Nutzung und der Rotorblattspitze in waagerechter Stellung. Es wird davon ausgegangen, dass der Mastfuß rund 75 m weiter entfernt stehen wird.
Vorentwurf Potentialflächen: Die Karte enthält die nach der Anwendung der pauschalen Abstandskriterien verbliebenen Flächen. Es ist ein erster Arbeitsstand. Für diese Flächen werden im nächsten Schritt die weiteren betroffenen Belange ermittelt. Die dunkelblaue Abgrenzung stellt dabei die Flächen inklusive der von den Rotoren überstrichenen Bereiche dar. Die hellblauen Flächen repräsentieren die anrechenbaren Flächen in denen später der Mast errichtet werden kann. Die anrechenbare Fläche umfasst derzeit 6.175 ha, so dass nicht alle Potentialflächen als Windenergiegebiete ausgewiesen werden müssen.
Beide Dokumente stehen über Steuerung der Windenergie im Landkreis Harburg | Landkreis Harburg (landkreis-harburg.de) als Download zur Verfügung.
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