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Neue Straßenausbaubeitragssatzung verabschiedet

Abrechnung des Höllenberges erfolgt mit neuer Satzung
07.05.2004 / J. Hoops
Mit Wirkung vom 29. April 2004 hat Garstedt eine neue Straßenausbaubeitragssatzung. Dieses hat der Rat mehrheitlich beschlossen. Die Satzung ist in den vergangenen Monaten von Gerd Trautvetter (Stellvertreter der Verwaltung) mit dem Landkreis Harburg und der Samtgemeinde Salzhausen abgestimmt worden. „Auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben sich lobend übe die neue Satzung geäußert“, so Bürgermeister Klaus-Peter Wind. Die neue Satzung ist der aktuellen Rechtsprechung angepasst und sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der nutzungsbezogenen Kostenumlage auf die Grundstücke. Nutznießer der neuen Regelung sind im Besonderen Besitzer von forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Auf eine Senkung des gemeindlichen Anteils (derzeit 40%) hat der Rat trotzt angespannter Haushaltslage vorerst verzichtet. Da der Höllenberg bereits nach der neuen Satzung abgerechnet wird und die Anlieger des Höllenberges von der Samtgemeinde bereits eine Vorinformation über die zu erwartenden Kosten erhalten haben, will der Rat hiermit den Vertrauensschutz für die Höllenberganlieger gewährleisten.

Für die Baumaßnahme Höllenberg wurde die Fertigstellung und die Aufwandspaltung beschlossen. Abgerechnet wird zunächst der untere Bereich von der Bahnhofstraße bis zum Ende der Wohnbebauung. Nach Angaben der Samtgemeinde werden die Unterschiede zwischen Abrechnung und Kostenvorinformation für diesen Bereich sehr gering ausfallen. Für den im Außenbereich liegenden Teil des Höllenberges muss noch ein geeignetes Abgenzungskriterium für das Ende der Ausbaustrecke festgesetzt werden, damit eine Abrechnung erfolgen kann.

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