Verkleinerung des Kreistags begünstigt kleinere Parteien
Landrat Axel Gedaschko wirbt um eine Versachlichung in der Meinungsbildung
20.08.2004 / J. Hoops
Vor dem Hintergrund der derzeitigen öffentlichen Diskussion um eine Verkleinerung des Kreistags wirbt Landrat Axel Gedaschko um eine Versachlichung in der Meinungsbildung. „Angesichts des enormen Haushaltsdefizits darf es natürlich keine Tabus geben, und die finanziellen Einsparmöglichkeiten durch eine Reduzierung der Sitze werden im Allgemeinen eher unterschätzt. Zum Teil kursieren aber völlig falsche Annahmen und Zahlen, die eine objektive Diskussion erschweren.“
Insbesondere die politischen Auswirkungen würden von vielen falsch eingeschätzt. „Es stimmt eben nicht, dass die Verlierer bei einer Reduzierung der Kreistagsmandate die kleinen Parteien oder Einzelkandidaten sind“, so Axel Gedaschko. „Tatsächlich würden im Fall einer Verkleinerung die großen Parteien proportional gesehen schlechter dastehen als bisher.“
Eine Verkleinerung des Kreistags auf 56 Sitze ist laut Landkreisordnung möglich. Die Zahl der Mandate ist abhängig von der Einwohnerzahl. Für den Landkreis Harburg mit 240.000 Einwohnern ist die Zahl der Kreistagsmitglieder auf 62 festgelegt. Allerdings kann der Kreistag selbst eine Reduzierung um zwei, vier oder sechs Sitze beschließen. Im Landkreis Stade wurde eine Verkleinerung des dortigen Kreistags von 58 auf 52 Sitze bereits beschlossen.
Legt man die Wahlergebnisse der Kreistagswahl 2001 zugrunde, würde bei einer Reduzierung des Harburger Kreistags um sechs Sitze die CDU drei von 28 Mandaten einbüßen, die SPD zwei von bisher 21 Mandaten. Nur einen Sitz würde die FDP verlieren, die dann vier Mandate hätte, während Bündnis 90/DieGrünen ihre fünf Sitze behalten würden. Die Wählergemeinschaft würde auch bei einer Verkleinerung des Kreistags ihre zwei Sitze behalten können, nicht anders als die Deutsche Partei, die bei einem Prozent der Wählerstimmen ihren Sitz im Kreistag behauptet hätte. „Dieses Rechensbeispiel macht deutlich, dass die kleineren Parteien nicht befürchten müssen, an Einfluss zu verlieren“, erläutert Axel Gedaschko. „Im Gegenteil, proportional gesehen würden sie an politischem Gewicht zulegen.“
Der politische Auftrag des Kreistags dürfte aber auch bei einer Reduzierung der Sitze zu erfüllen sein, so Gedaschko weiter. „Allerdings darf man nicht vergessen, dass der Kreistag auch die kommunale Vielfalt unseres Landkreises widerspiegeln soll.“ Dies sei sicherlich zu berücksichtigen, wenn man darüber befinde, ob und in welcher Größenordnung eine Verkleinerung des Kreistags erfolgen solle.
Die jährliche Kostenreduzierung durch Wegfall von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern oder Druckereikosten beziffert der Landrat bei einer Reduzierung des Kreistags um sechs Sitze auf mindestens 28.000 Euro jährlich. In einer Legislaturperiode würden 140.000 Euro eingespart. „Wenn bei einer Verkleinerung des Kreistags parallel auch die Ausschüsse verkleinert werden, kann noch weit mehr eingespart werden“ so Axel Gedaschko. „Zwar werden wir mit solchen Summen unser Defizit im Verwaltungshaushalt nicht mal annähernd ausgleichen können. Trotzdem wäre die Verkleinerung des Kreistags ein wertvoller Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Und zweifellos würde die Politik ein wichtiges Zeichen setzen und deutlich machen, dass sie sich selbst bei ihren Sparbemühungen nicht ausnimmt.“