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Entwurf Bebauungsplan Hambruch (Kunststoffwerk Vierhöfener Str.) vorgestellt

Bauausschuss hält Flächenumfang und Gewerbefestsetzungen für überzogen
13.11.2004 / J. Hoops
Kunststoffwerk
Kunststoffwerk
Der auf der Sitzung des Bauausschusses am 04.11.2004 vorgestellte Entwurf des B-Planes Hambruch entsprach nicht den Vorstellungen der Ausschussmitglieder. Die im Entwurf vorgesehene Flächenausweisung wurde als zu groß angesehen. Ebenso die Festsetzungen, die von Großwäschereien über Autolackierereien bis zu Räuchereien ein weites Spektrum für mögliche Ansiedlungen schaffen würden. „Mit dem Beschluss einen B-Plan für dieses Gebiet aufzustellen habe der Rat dem Kunststoffwerk eine begrenzte Entwicklungsmöglichkeit und unter Auflagen die Ansiedlung der für das Kunststoffwerk tätigen Spedition zulassen wollen. Die Schaffung eines weiteren grossen Gewerbegebietes sei nicht Sinn dieses Beschlusses gewesen“, macht der Ausschussvorsitzende Matthias Öhler (UWGarstedt) bereits zu Anfang der Sitzung deutlich. Bedenken äußerte der Bauausschuss auch hinsichtlich der Verkehrsanbindung eines so großen Gebietes, da die Straßenverhältnisse hierfür nicht ausgelegt sind. Bereits jetzt treten Probleme auf. Die geringe Straßenbreite zwingt die LKW-Fahrer beim Einbiegen auf das Gelände des Kunststoffwerkes den unbefestigten Randstreifen mit zu benutzen. Hierdurch sind schon deutliche Schäden in diesem Bereich verursacht worden. Bei einer größeren Ausweitung würden Anlieger und angrenzende Landschaft außerdem durch zunehmende Emissionen zu sehr belastet.

Seitens der Planer wurde dargelegt, dass sie mit der Flächenausweisung in der dargestellten Größe einer Forderung des Landkreises nachgekommen seien. Dieser habe angekündigt, einer kleineren Fläche nicht zuzustimmen. Die Festsetzungen für den Gewerbeumfang entsprechen den Wünschen des Gewerbeaufsichtsamtes. Eine Einschränkung der zulässigen Gewerbe wäre rechtlich unwirksam. Der Bauausschuss mochte diesen Vorgaben jedoch nicht folgen. Er empfahl dem Rat, Gemeindeverwaltung und Planungsbüro zu beauftragen, erneut Gespräche mit Landkreis und Gewerbeaufsichtsamt zu führen, um eine den gemeindlichen Vorstellungen entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes zu erreichen.


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