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Vorsorge gegen Vogelgrippe

Geflügel muss in die Ställe
11.09.2005 / J. Hoops
Geflügel muss in die Ställe
Geflügel muss in die Ställe
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium verfügt zum Schutz vor der in Asien verbreiteten Vogelgrippe die Aufstallung von Geflügel. Die Verordnung gilt ab Donnerstag, 15. September, für den Großteil Niedersachsens mit starkem Zugvogelaufkommen. Dazu zählen auch alle Elbanlieger-Kreise – darunter der Landkreis Harburg. Mit dem Ende der Vogelflugzeit am 30. November soll die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest wieder aufgehoben werden.

Hühner, Enten und Gänse sind bis dahin in geschlossenen Räumen zu halten. Alternativ können wildvogelsichere Schutzvorkehrungen getroffen werden, wenn der Bestand einmal im Monat tierärztlich untersucht wird. Die Schutzvorkehrung kann etwa ein aus Netzen oder Planen bestehendes Dach mit Seitenbegrenzung sein. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass Futter- und Tränkestellen ebenfalls vor wild lebenden Vögeln zu schützen sind. Geflügelausläufe dürfen keinen Zugang zu einem Gewässer haben.

Wer solche Schutzvorkehrungen nicht bieten kann, muss beim Veterinäramt des Landkreises Harburg eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies ist unter der Telefonnummer 0 41 71 – 69 35 16 möglich. Geflügelbesitzer, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, unter der gleichen Telefonnummer ihre Geflügelhaltung anzumelden. Eine solche Meldepflicht besteht für jede Art von Geflügel.

Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Geflügelhalter und des Veterinäramtes soll eine mögliche Verschleppung der Geflügelpest auf unsere Tierbestände verhindert werden. Aber auch für den Ernstfall ist man im Veterinäramt des Landkreises Harburg gerüstet. Der Krisenplan wurde mit Hilfe aller zuständigen Behörden und Einrichtungen wie etwa der Feuerwehr auf den neuesten Stand gebracht. Dazu werden jetzt noch die Notfallpläne der Betriebe mit den Vorbereitungsmaßnahmen der Kreisverwaltung abgeglichen.

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