28.09.2005 / G. Trautvetter
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Der BürgerService des Landkreises Harburg teilt mit, dass am 1. Oktober 2005 neue EU-Zulassungsdokumente in Deutschland eingeführt werden. Wird ein Fahrzeug an- oder umgemeldet, werden automatisch die neuen Papiere ausgegeben.
Die neue Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen: die Zulassungsbescheinigung „Teil I“ ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, und statt des Fahrzeugbriefes wird die Zulassungsbescheinigung „Teil II“ ausgegeben. Der „Teil II“ enthält statt bisher sechs nur noch zwei Felder für Haltereinträge und einige wenige technische Daten. Außerdem wird die Anzahl der Vorhalter eingetragen.
Die weiteren technischen Daten stehen in der Zulassungsbescheinigung „Teil I“. Dieser wird bei einer Stilllegung nicht eingezogen, stattdessen die Abmeldung eingetragen. Abmeldebestätigungen werden nicht mehr ausgestellt.
Die bis zum 1. Oktober 2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten weiter ihre Gültigkeit. Wird jedoch ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verändert und damit neu ausgestellt, werden immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgegeben.
Trotz EDV-Unterstützung werden sich in der Anfangszeit wegen des erheblichen Aufwandes bei der Umstellung der Fahrzeugpapiere und der zahlreichen neuen Verfahrensabläufe längere Wartezeiten in den Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises nicht vermeiden lassen. Der Hinweis der Kreisverwaltung bezieht sich insbesondere auf die Samstagsöffnung des BürgerService in Winsen am 1. Oktober 2005 von 9 bis 12 Uhr. Der BürgerService des Landkreises Harburg bittet hierfür um Verständnis.