Der Winter hat nicht nur schöne Seiten...
Die Samtgemeinde Salzhausen weist nochmals auf die besondere Pflicht für das Räumen und für das Streuen der Gehwege hin.
28.11.2008 / Gemeinde
Alle Grundstückseigentümer sind nach der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, einen mindestens 1,00 Meter breiten Streifen auf dem Gehweg oder gemeinsamen Rad- und Gehweg entlang des eigenen Grundstücks von Schnee und Eis freizuhalten. Ist ein solcher Geh- bzw. Radweg nicht vorhanden, so ist neben der Fahrbahn ein Streifen in gleicher Breite freizuhalten.
Bei der Schneeräumung muss dieser so an den Seiten so angesammelt werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Dabei ist zu beachten, dass das Tauwasser ohne Behinderung von Laub, Unkraut oder Schlamm frei in den Gully ablaufen kann. Bei Eisglätte soll mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Ätzende Chemikalien dürfen dabei nicht benützt werden. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Die Räum- und Streupflicht ist werktags bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr durchzuführen. Schneit des tagsüber oder bildet sich sogar Glätte, so muss bis 20 Uhr ggf. wiederholt geräumt und/oder gestreut werden.
Die Samtgemeinde Salzhausen und auch die Gemeinde Garstedt bedanken sich für Ihr Verständnis. Für Fragen, Tipps und Auskünfte steht Ihnen gern das Ordnungsamt der Samtgemeinde (Telefon 04172 9099-0) zur Verfügung.
K.-P. Wind, Bürgermeister