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„Wegweisendes Urteil für kommunale Zusammenarbeit“

Freude im Kreishaus Winsen: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute die Rechtmäßigkeit des 1995 geschlossenen Entsorgungsvertrages zwischen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und den vier niedersächsischen Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingbostel, Rotenburg (Wümme) und Stade bestätigt.
14.06.2009 / Jürgen Hoops / Quelle: Landkreis Harburg
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Damit ist die Klage der EU-Kommission gescheitert, die ein förmliches europaweites Verfahren für die Vergabe von Abfallverwertungsleistungen gefordert hatte.

„Allen Unkenrufen zum Trotz habe ich fest damit gerechnet, dass der Europäische Gerichtshof die Klage zurückweisen würde", sieht der Landrat des Landkreises Harburg, Joachim Bordt, die Sichtweise der vier niedersächsischen Landkreise bestätigt. Die Entscheidung des EuGH mache auch eindrucksvoll deutlich, dass die vielfachen, teils sehr harschen Kritiken, die der Landkreis in den letzten 15 Jahren einstecken musste, unbegründet waren. Joachim Bordt: „Meine Vorgänger im Amt, Kreistag und das Land Niedersachsen haben Mitte der 90ger Jahre eben doch die richtige Entscheidung getroffen."

In seinem Urteil hatte der Gerichtshof festgestellt, dass die öffentliche Hand Aufgaben, die im allgemeinen Interesse liegen, mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen kann, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden. „Insofern", so Joachim Bordt, „ist die Entscheidung der Richter auch ein bahnbrechendes Urteil für die zukünftigen Kooperationsmöglichkeiten von Kommunen untereinander - alle Kommunen in Europa haben nun deutlich mehr Handlungsspielraum bei der gemeinsamen Erfüllung der Aufgaben für die Daseinsfürsorge.".

Auch Geschäftsführer der Hamburger Stadtreinigung, Dr. Rüdiger Siechau, begrüßt das Urteil: „Der EuGH bestätigt, dass das Vergaberecht bei dieser Form der interkommunalen Zusammenarbeit keine Anwendung findet. Wir freuen uns, die gute Zusammenarbeit mit den südlichen Landkreisen auf Grundlage des nunmehr höchstrichterlich bestätigten Vertrages fortsetzen zu können."

 

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