Gemeinde Garstedt
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Ohne Erkundungsprogramme wird eine verlässliche Bewertung der Teilgebiete für ein atomares Endlager nicht möglich sein – und diese Daten müssen unabhängig vom Wirtsgestein erhoben werden, also für Salz ebenso wie für Ton der Granit. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten, das die drei Landkreise Harburg, Lüneburg und Uelzen gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Damit haben die Landkreise den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen. Gleichzeitig stellt das Gutachten auf 154 Seiten die BGE-Ergebnisse in einer verständlicheren Form dar und beschreibt die wissenschaftlichen Hintergründe. Nachdem das Gutachten in den politischen Gremien vorgestellt worden ist, ist es nun auch öffentlich im Internet verfügbar: www.landkreis-harburg.de/endlagersuche .
Immerhin 13 von bundesweit 90 auf den ersten Blick als potenziell für ein Atomendlager eingestuften Gebieten liegen in den drei Landkreisen Harburg, Lüneburg und Uelzen. Besondere Diskussionen gibt es um den Salzstock Bahlburg, an dem die BGE Bewertungsmethoden für alle Salzstöcke entwickelt hat. Aufgelistet als mögliche Endlagerstandorte sind aber auch weitere Salzstöcke und Tongesteine.
Die Landkreise Harburg, Lüneburg und Uelzen kooperieren, da sie alle drei von dem großen Teilgebiet im Tongestein (Unteres Paläogen) betroffen sind, das sich über die norddeutsche Tiefebene von der niederländischen Grenze bis weit nach Mecklenburg-Vorpommern erstreckt. Zudem liegen von neun Salzstöcken (Salz in steiler Lagerung) vier grenzübergreifend zwischen den drei Landkreisen. Das Gutachten nimmt aus geologischer Sicht die Methodik bei der Ausweisung der Teilgebiete sowie die Ergebnisse unter die Lupe. „Damit werden die bisher verfügbaren Erkenntnisse zu den Salzstöcken im Landkreis Harburg geprüft und anschaulich für die Öffentlichkeit aufbereitet“, betont Landrat Rainer Rempe. Dazu befinden sich zu allen Teilgebieten Steckbriefe mit Abbildungen, die zunächst die Ergebnisse der BGE vorstellen und dann kritisch überprüfen. In der Anlage des Gutachtens finden sich für jeden Landkreis eine Zusammenfassung.
Im Ergebnis stellen die Gutachter fest, dass das Vorgehen der BGE im Zwischenbericht zwar grundsätzlich nachvollziehbar ist, es aber vor allem für die weiteren Verfahrensschritte noch zahlreiche Unschärfen und Unklarheiten gibt, die zu bereinigen sind.
Um die Ergebnisse für Salzstöcke geht es unter anderem bei dem Teilgebiet 035 bei Bahlburg. Für ein Endlager geeignet könnte insbesondere das Staßfurt-Steinsalz aus der Zechstein-Zeit sein. Die Gutachter stellen jedoch klar, dass die Ausmaße der Teilgebiete zu großzügig abgeschätzt wurden. Denn durch den Aufstieg der Salzstöcke bildet sich an der Spitze bei der Durchdringung anderer Gesteinsschichten ein Bereich mit Durchmischungen, der häufig auch Scheitelstörungen in größerer Mächtigkeit aufweisen kann. Zudem mischt sich das Steinsalz in den Randbereichen mit Anhydrit und Kalisalzen, die für ein Endlager nicht geeignet sind. Ob sich im Zentrum der Salzstöcke aber tatsächlich reines Steinsalz befindet, ist aufgrund der fehlenden Bohrdaten bzw. aus den bisherigen seismischen Untersuchungen nicht ersichtlich. Aufgrund der jeweils individuellen Aufstiegsbewegung jedes Salzstockes kann es zu großräumigen Störungen auch im Zentrum gekommen sein.
Insgesamt gilt aber: Bei den neun Salzstöcken fehlen Daten, die sich nur durch Bohrungen gewinnen lassen. Es gibt Salzstöcke, wie den Salzstock bei Egestorf-Soderstorf, in dem bislang noch keine Bohrung vorgenommen wurde. Die meisten Bohrungen wurden im Salzstock bei Meckelfeld vorgenommen, da hier seit vielen Jahrzehnten auch nach Erdöl und Erdgas gesucht wurde. Aufgrund der intensiven bergbaulichen Tätigkeit stellt sich jedoch die Frage, ob der Salzstock überhaupt geeignet sein kann. Das Gutachten empfiehlt, zu alten Bohrungen einen wesentlich größeren Sicherheitsabstand als einen Radius von 25 Metern einzunehmen. Bei über 90 Bohrungen im Bereich Meckelfeld verbliebe da nur eine geringe Restfläche.
Zum Tonsteingebiet des Unteren Paläogens stellen die Gutachter fest, dass Tonsteine zwar großflächig in der gewünschten festen Form auftreten und damit eine wesentliche Schutzfunktion ausüben, aber dazwischen sandigere Partien auftreten können. Über die Lage dieser weniger geeigneten Partien liegen aber nur sehr wenige Erkenntnisse vor. Aus dem Zwischenbericht wird nicht transparent deutlich, ob die BGE ortsspezifische Daten zur Identifizierung der Teilgebiete herangezogen wurde. Meist wurden nur Referenzdatensätze benutzt, die keinen Ortsbezug haben.
Das Gutachten ist für die drei Landkreises aber nur ein erster Schritt. Die Landkreise wollen nicht abwarten, zumal bisher allein geologische Fragen eine Rolle gespielt haben. „Wir werden das Verfahren im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger weiter kritisch verfolgen und umfassende Transparenz und Information einfordern“, betont Landrat Rainer Rempe. „In dieser Frage geht es um die Zukunft und Entwicklung unseres Landkreises. Dabei kann die wissenschaftliche, geologische Untersuchung nur ein Aspekt sein, auch die Nähe zur Wohnbebauung, die Bedeutung für die Natur und die Bedeutung als Erholungsgebiete müssen berücksichtigt werden.“
Hintergrund: Nach dem jahrelangen Streit um den Salzstock Gorleben hat der Bund die Suche für ein atomares Endlager neu gestartet. Im Jahr 2031 will der Bund den Standort gefunden haben, ab 2050 sollen Behälter mit strahlendem Abfall unterirdisch eingelagert werden. Ziel ist es, einen Standort in Deutschland für die Tiefenlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit bietet. Ein erster Zwischenbericht weist bundesweit 90 Teilgebiete und damit 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland aus, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Welche Gebiete bundesweit tatsächlich als bestmöglicher Standort in Frage kommen, wird in den nächsten Jahren in einem mehrstufigen Verfahren geklärt, das auch über- und untertägige Erkundungen beinhaltet. Über die Auswahl der Standortregionen entscheidet der Bundestag.
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