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Schülerbeförderung bei extremen Witterungsverhältnissen

Eltern können selbst entscheiden, ob sie Ihre Kinder zur Schule schicken
20.11.2003 / G. Trautvetter
Schnee, überfrierende Glätte, Glatteis oder Hochwasser – in den Wintermonaten ist wieder mit widrigen Straßenverhältnissen zu rechnen. Bei extremen Witterungsbedingungen kann es auch vorkommen, dass die Schülerbeförderung nicht durchgeführt werden kann oder der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zu gefährlich ist – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Bus.
Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht bei extremer Wetterlage ausfällt, treffen im Regierungsbezirk Lüneburg die Landkreise. Für den Landkreis Harburg gilt die Regelung, dass bei Ausfall der Schülerbeförderung im Landkreis gleichzeitig auch der Unterricht an allen Schulen im Landkreis ausfällt. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler aus Unsicherheit trotz der vorliegenden Gefahrensituationen selbständig bzw. mit Hilfe der Eltern den Schulweg zurücklegen.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, auf die morgendlichen Hörfunkdurchsagen um sechs Uhr oder 6.30 Uhr zu achten. Daneben gibt es die Möglichkeiten, sich im Internet unter www.lkharburg.de, www.landkreis-harburg.de oder www.move-info.de zu informieren. Auch das Norddeutsche Fernsehen N3 verbreitet amtliche Verkehrsmeldungen und Verlautbarungen auf der Videotexttafel 110. Alle Schulen werden von der Kreisverwaltung per E-mail oder Infofax über den Ausfall der Schülerbeförderung unterrichtet.
Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, selbst entscheiden, ob sie die Kinder zur Schule schicken oder nicht.


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