Foto Gemeinde Garstedt - Blick auf das Auefeld
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Bauausschuss empfiehlt Beschluss des Bebauungsplanes „Auefeld“

Lärmschutzwall zum angrenzenden Kiesabbaugebiet notwendig
23.03.2004 / J. Hoops
B-Planentwurf Auefeld
B-Planentwurf Auefeld
Der Bebauungsplan Auefeld geht in die letzte Runde. Einstimmig hat der Bauausschuss der Gemeinde Garstedt empfohlen, der Abwägungsempfehlung des Planers zu den Anregungen aus der Beteiligung der TÖB (Träger Öffentlicher Belange) und der öffentlichen Auslegung zu folgen und den Bebauungsplan zu beschließen. Im nördlichen Bereich muss hiernach zusätzlich ein neun Meter breiter und 4 Meter hoher Lärmschutzwall errichtet werden. Das hatte ein vom Gewerbeaufsichtsamt gefordertes schalltechnisches Gutachten ergeben. Außerdem müssen einige in diesem Bereich zu errichtende Wohngebäude im Obergeschoss mit einem passiven Schallschutz versehen werden. Die geforderten 35 dB in Wohnräumen werden jedoch bereits durch die Erfordernisse im Rahmen der geltenden Wärmeschutzverordnung erreicht. Zusätzliche Maßnahmen sind deshalb in der Regel nicht erforderlich.

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