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„Brandschutzstreifen nicht aus Jux und Dollerei“

Wogen schlugen hoch auf Garstedter Bauausschuss-Sitzung – Mehr Sachlichkeit angemahnt -
16.01.2005 / E. Arndt
Foto Arndt: Planer Wolfgang Stöhr: Vom Wald, der an die Grundstücke grenzt, geht eine Wohlfahrtswirkung aus.
Foto Arndt: Planer Wolfgang Stöhr: Vom Wald, der an die Grundstücke grenzt, geht eine Wohlfahrtswirkung aus.
Öffentliche Bauauschuss-Sitzungen genießen weithin den Ruf, eher nüchtern und sachlich zu verlaufen, weshalb sich die Bürgerbeteiligung in der Regel eher in Grenzen hält. Dass es auch anders zur Sache gehen kann, zeigte sich am Donnerstag vergangener Woche in Garstedt. Mit einer Spitzenbeteiligung von rund 40 Bürgern war der Veranstaltungsraum im Haus Tannenhöhe recht gut belegt. Zwei Projekte standen auf der Tagesordnung: der Bebauungsplan Nr. 9 „Dorfmitte“ und der B-Plan 10 b „Bahnhofstraße“. Wolfgang Stöhr vom Lüneburger Planungsbüro Patt + Stöhr war geladen, um den aktuellen Sachstand zu erläutern. Bauauschuss-Vorsitzender Matthias Öhler (UWG), Bürgermeister Klaus-Peter Wind und auch der Planer hatten einige Mühe, die Wogen zu glätten. Sie mussten sich dabei zum Teil unter die Gürtellinie gehende Unmutsäußerungen einzelner Bürger gefallen lassen.

Die Breitseiten wurden bereits kurz nach der Eröffnung der Sitzung aus den Reihen der anwesenden Bürger auf das Gremium abgefeuert, nachdem Öhler die Sitzung für die erste Einwohnerfragestunde unterbrochen hatte. „Wozu brauchen wir überhaupt einen B-Plan in einem bereits bebauten Gebiet?“ , „Was kostet denn so ein Plan überhaupt?“, „Sie versuchen, alles zu reglementieren!“, „Wir sind nicht rechtzeitig informiert worden“ oder „Das schränkt uns ein!“, waren nur einige der Anwürfe. Sie alle ließen erkennen: Diese Sitzung verläuft alles andere als normal.

Die Frage nach dem Sinn eines B-Plans überraschte das Gremium und den Planer schon. Öhler: „Mit einem solchen Plan soll Planungssicherheit für die Gemeinde geschaffen werden, auch und gerade in bereits gebauten Zonen.“ Es gehe darum, umerwünschte Entwicklungen auszuschließen, präzisierte der Planer Wolfgang Stöhr. Verschiedene Dörfer aus der näheren und weiteren Umgebung, in denen solche Pläne nicht – oder viel zu spät – auf den Weg gebracht wurden, zeigten, was alles schief laufen kann. Die Frage nach den Kosten für solche Pläne verärgerten den Planer: „Ich werde einen Teufel tun und hierzu Angaben machen. Das berührt schließlich Geschäftsgeheimnisse.“ Bürgermeister Wind empörte sich über den Vorwurf der schlechten Info- Praxis. „Dazu fällt mir nur nichts mehr ein.“ Die Gemeinde lege größten Wert auf Transparenz, über Aushänge, das Internet bis hin zur Möglichkeit, „mich selbst anzusprechen oder im Gemeindebüro vorbeizuschauen“, ist alles da.

Im Übrigen zeigten sich die Bauausschussmitglieder, Bürgermeister und Planer überrascht, dass beim bereits seit Jahren laufenden Vorgang um den B-Plan „Dorfmitte“ reagiert wird, „wo das Verfahren doch praktisch abgeschlossen ist“. Schließlich kam es darüber auch zur Abstimmung: Der so genannte Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss wurden mehrheitlich abgesegnet. Damit liegt eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für die nächste Sitzung des gesamten Gemeinderates vor.

Noch einmal schlugen die Wogen hoch, als das der neue B-Plan „Bahnhofstraße“ aufgerufen wurde. Die wiederholt von Öhler und dem Planer gemachten Aussagen, wonach man sich hier „erst am Anfang des Verfahrens, also bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung“, befindet, nützten nichts. Verschiedene Planungsinhalte lagen einigen Bürgern bereits vor, was Planer Wolfgang Stöhr „überraschte“. Die Emotionen der Bürger konzentrierten sich dabei auf einen Begriff: den Brandschutzstreifen. Er soll, so die gegenwärtigen Planungen, über die Grundstücke der Anlieger verlaufen und damit als Schutz zu dem sich hinter den Grundstücken erstreckenden Wald wirken, und zwar in einer Tiefe von ca. 12 m. Mit diesem Brandschutzstreifen erfülle die Gemeinde Auflagen des Landkreises, der sich damit wiederum auf einen frühen Ministerialerlass beruft. Öhlers Feststellung „Das ist kein Jux und Dollerei von uns“ standen die wiederholten Vorwürfe verschiedener Bürger gegenüber , die befürchteten, dass so etwas „für die Anlieger eine Wertminderung ihrer Grundstücke darstellt“.

Andere warfen ein, man könnte den Schutzstreifen doch in den Wald legen und dafür gegebenfalls einige Bäume fällen. Doch hier hatte Planer Stöhr ernste Zweifel: „Vom angrenzenden Wald geht eine Wohlfahrtswirkung aus.“ Auch das stellte er klar: Mit einem B-Plan für die Bahnhofstraße ist für die Anwohner mit ihren Liegenschaften in jedem Fall „Bestandsschutz“ gegeben. Lediglich bei neuen Bauvorhaben kämen die Bestimmungen des neuen B-Plans zur Anwendung. Auch das stellte Bauausschuss-Chef Öhler fest: „Die Bürger haben ausreichend Gelegenheit, ihre Einwendungen und Bedenken vorzutragen.“ Keine Frage: Der B-Plan Bahnhofstraße wird eines der bestimmenden Themen in den nächsten Monaten bleiben. Bleibt abzuwarten, ob es weiter so emotional zugeht oder ob nicht doch die Sachlichkeit obsiegt.

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