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Verbrennen von Grünabfällen nicht mehr gestattet

Brennverordnung tritt am 31. März außer Kraft – Grünabfälle können auf Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden
19.03.2014 / Gemeinde Garstedt / Quelle: Landkreis Harburg

Bisher war das Verbrennen privater Grünabfälle im Landkreis Harburg an
bestimmten, von den Gemeinden festgelegten Brenntagen gestattet. Mit dem
Auslaufen der Niedersächsischen Brennverordnung am Montag, 31. März 2014,
ist dies nicht mehr gestattet, teilt die Untere Abfallbehörde des Landkreises mit.
Grünabfälle dürfen dann nur noch auf dem eigenen Gründstück, auf dem sie
angefallen sind, kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des
Landkreises entsorgt werden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit
Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende
Straßensammlung der Abfallwirtschaft in den Städten und Gemeinden in
Anspruch nehmen. Wer seine Grünabfälle trotz der neuen Rechtslage weiterhin
verbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld
rechnen.
Ausgenommen sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie
Osterfeuer.
Das Land Niedersachsen erarbeitet derzeit eine neue Brennverordnung, die im
Lauf des Jahres in Kraft treten soll. Auch in dieser werden die bisherigen
Brenntage nicht mehr zulässig sein. Über die Regelungen der neuen Verordnung
wird der Landkreis Harburg rechtzeitig informieren.
Grünabfälle im Landkreis können auf folgenden Anlagen der
Abfallwirtschaft entsorgt werden:
- Kompostplatz Tostedt-Todtglüsingen, Harburger Straße 26, 21255
Tostedt
- Bauschuttdeponie und Kompostplatz Hittfeld-Eddelsen (Gelände der Fa.
Otto Dörner), Bäcker-Busch-Weg, 21218 Hittfeld-Eddelsen
- Kompostplatz Drage, Winsener Straße 2d, 21423 Drage
In diesen drei Anlagen ist die Anlieferung von Kleinmengen (eine Anlieferung pro
Anlieferer bis 500 l pro Tag) kostenfrei. Die Anlieferung von größeren Mengen ist
gebührenpflichtig. Die Gebühren für die einzelnen Grünabfallarten können bei der
Abfallberatung des Landkreises Harburg (Telefon: 04171 / 693 694) erfragt
werden.
- Müllumschlaganlage Nenndorf, Am Hatzberg 2, 21224 Nenndorf
- Wertstoffannahmestelle Hanstedt, Vor dem Bruch 9, 21271 Hanstedt
- Luhmühlener Mulden- und Containerdienst, Auf dem Hungerfelde 5,
21376 Salzhausen-Putensen
- Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude-Ardestorf, Ardestorf 15a, 21629
Ardestorf
In diesen vier Anlagen ist nur eine kostenfreie Anlieferung von Kleinmengen (eine
Anlieferung pro Anlieferer bis 500 l pro Tag) möglich.




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