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Weitere Lockerungen in Corona-Verordnung ab 21.06.2021

Erste Lockerungen schon am Wochenende ab 19. Juni
18.06.2021 / Admin / Quelle: Landkreis Harburg

Grillen mit Freunden, gemeinsames Fußballgucken oder auch die Gartenparty – die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen macht das in Regionen mit einer niedrigen Inzidenz möglich. Für die Landkreise mit einer Inzidenz unter 10 ist das ein weiterer großer Schritt zurück in die Normalität. Das gilt auch für das Leben im Landkreis Harburg. Der aktuelle Inzidenzwert beträgt hier 5,5 (Stand: 18. Juni), seit 29. Mai liegt der Wert stabil unter 10. Unabhängig davon gibt es in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 bereits an diesem Wochenende Lockerungen.

Die neue Corona-Verordnung, die das Land Niedersachsen am heutigen Freitag um kurz nach 20 Uhr vorgelegt hat, ermöglicht umfangreiche Lockerungen der Corona-Regeln. Die darin enthaltenen Neuregelungen treten am Montag, 21. Juni, in Kraft. Die neue Corona-Verordnung gilt voraussichtlich bis 16. Juli 2021. Die Landesregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen aber, trotz aller Lockerungen auch weiterhin vorsichtig zu bleiben und nicht zu viel zu riskieren.

Lockerung am Wochenende:

Erleichterungen für Treffen und der Wegfall der Begrenzung der Kontaktbeschränkungen auf drei Haushalte gelten aber bereits ab Sonnabend, 19. Juni, und damit rechtzeitig zum Deutschland-Spiel der Fußball-Europameisterschaft. In allen seit mehr als fünf Werktagen unter einer Inzidenz von 35 liegenden Landkreisen und kreisfreien Städten sind damit bereits an diesem Wochenende Treffen von bis zu 10 Personen aus bis zu 10 Haushalten zulässig – zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen sowie dazugehörender Kinder unter 14 Jahren.

Noch mehr Personen können sich dann ab Montag in den Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 10 treffen.

Die wichtigsten Neuregelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung ab Montag, 21. Juni, im Überblick:

  • Es sind private Treffen zu Hause mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel, also beispielsweise im Garten, mit bis zu 50 Personen zulässig. Dabei spielt es keine Rolle mehr, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen. Nach wie vor werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen bei diesen Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet – sie können also in unbegrenzt großer Zahl anwesend sein.
  • Treffen von noch mehr Personen sind möglich, wenn ein Verantwortlicher – in der Regel der Gastgeber – sicherstellt, dass alle anwesenden Personen ab einem Alter von 15 Jahren ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen können.
  • Auch für Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen gilt nach der Neuregelung, dass das Abstandsgebot nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, soweit an der Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen nicht mehrals 25 Personen und unter freiem Himmel nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Wenn mehr Personen zusammenkommen, gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 Meter ist möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlagen mit Frischluftzufuhr. Die Abstands- und die Maskenpflicht entfällt, wenn stattdessen alle nicht vollständig geimpften oder getesteten Personen einen negativen Testnachweis vorlegen. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ist eine besondere Genehmigung der Behörden erforderlich.
  • Diese Lockerungen werden auch auf private Feiern in Gastronomiebetrieben übertragen. Die bisherige Begrenzung auf 100 Personen entfällt dort. In Gastronomiebetrieben sind daher Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen ohne Nachweise von negativen Testergebnissen, Impfungen oder Genesungen zulässig. Dabei ist unerheblich, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen. Kinder bis 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesenen Personen werden nicht mitgezählt. Wenn mehr Personen anwesend sind, gilt die Testpflicht für alle Teilnehmer.
  • Bei Treffen und Feiern im privaten Bereich sowie in Gastronomiebetrieben entfällt das Abstandsgebot. Es besteht auch keine Verpflichtung mehr, eine medizinische Maske zu tragen.
  • In Discotheken entfällt die Pflicht zum Abstandhalten und Tragen einer Maske. Dafür müssen alle Gäste einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen.
  • Beherbergung: Ab sofort muss nur noch bei der Anreise getestet werden. Dies gilt nicht für Menschen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Das bisherige Verbot des Übernachtens zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen entfällt, unabhängig von der Inzidenz, komplett.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Parkplätzen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs und Kundenverkehrs zugänglich sind, wird in Landkreisen mit einer Inzidenz von nicht mehr als 35 aufgehoben.
  • Die Regelungen im BereichSchule sollen bis zum 30. September unverändert bleiben, um zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien abzuwarten.
  • Neu ist eine Härtefallregelung für Landkreise, wenn Inzidenzsteigerungen klar abgrenzbar sind und epidemiologisch keinen Sprung in die nächste Stufe rechtfertigen.

Rechtliche Nachfragen zu den geltenden Corona-Regeln beantwortet an Werktagen, also wieder ab dem Montag, 21. Juni 2021, der Telefonservice der Kreisverwaltung unter 04171/693-0 (montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr) beziehungsweise detaillierter das Team Corona-Verordnung des Landkreises über die E-Mail-Adresse allgemeinverfuegung-info@LKHarburg.de. Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden Sie natürlich auch unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die aktualisierten Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln. Die aktuelle Corona-Verordnung findet sich auf den Seiten des Landes unter www.niedersachsen.de/verkuendung/amtliche-verkundung-ersatzverkundung-niedersachsische-corona-verordnungen-196824.html .

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