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Bekanntmachung der Gemeinde zum B-Plan Nr. 12a "Auetal" 1. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
28.06.2021 / Admin

Der Verwaltungsausschus der Gemeinde Garstedt hat am 16.6.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB des o.g. Bebauungsplans beschlossen.

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12A „Auetal“ der Gemeinde Garstedt wird das Ziel verfolgt, in einem bereits baulich vorgeprägten Siedlungsbereich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von zusätzlichem Wohnraum und Gewerbe- bzw. Dienstleistungsflächen zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12A „Auetal“, 1. Änderung ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine schwarz unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Garstedt gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12A „Auetal“ mit Begründung und Fachgutachten liegt in der Zeit vom

07.07.2021 bis einschließlich 12.08.2021

im Gemeindebüro der Gemeinde Garstedt, Höllenberg 4a, 21441 Garstedt zu den Öffnungszeiten

Dienstag und Mittwoch 9:00 bis 11:00 Uhr

Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr sowie

im Rathaus der Samtgemeinde Salzhausen, Fachbereich Bauen, Zimmer 19, Rathausplatz 1, 21376 Salzhausen zu den Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch 08:30 bis 13:00 Uhr

Donnerstag 8:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 7:00 bis 12:00 Uhr

öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.

Hinweis zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken im Rathaus der Samtgemeinde Salzhausen (Coronavirus): Die Einsicht in die Auslegungsunterlagen ist über die Klingel- und Schließanlage zu den angegebenen Öffnungszeiten gewährleistet. Da es zu Verzögerungen bei der Einsichtnahme kommen kann, räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten unter der Tel. 04172/9099-54, Ansprechpartner Herr Celik, zu vereinbaren.

 Die vollständige Bekanntmachung und alle Unterlagen finden Sie hier als PDF-Dokumente:

Informationen zum Download als PDF-Datei:

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