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Sie haben zweimal die Wahl - Nutzen Sie Ihr Stimmrecht, denn jede Stimme zählt

Kommunalwahl am 12.09. und Bundestagswahl am 26.09.
30.08.2021 / Admin / Quelle: Landkreis Harburg

Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg haben die Wahl: Gleich zweimal sind sie im September an die Wahlurnen gerufen, um ihre Stimmen abzugeben und die Kandidatinnen und Kandidaten zu bestimmen, die sie in den kommenden Jahren auf kommunaler und auf Bundesebene vertreten. Am 12. September werden die Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte sowie der Kreistag und in einigen Kommunen auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gewählt, am 26. September findet die Bundestagswahl statt.

„Nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Wir alle können darüber entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Jede Stimme zählt“, appelliert Landrat Rainer Rempe an alle Wahlberechtigten. „Das Recht, frei und geheim zu wählen, ist die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat. In vielen anderen Staaten der Welt sind Meinungsfreiheit und geheime Wahlen keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dieses Recht mit der Stimmabgabe zu stärken.“ Rempe betont, dass die Demokratie von einer hohen Wahlbeteiligung lebt. „Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto besser wird der Wille der Bevölkerung repräsentiert.“

Für die Kommunalwahl gilt:

Wer ist wahlberechtigt? Bei der Kommunalwahl am 12. September sind 214.980 Frauen und Männer im Landkreis Harburg wahlberechtigt. Teilnehmen darf:
–  wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
–  am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
–  seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem man wählen will, seinen Wohnsitz hat,
–  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
–  in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein hat. Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung hat, wird nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder diese nicht wiederfinden, müssen auf ihre Stimmabgabe nicht verzichten. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal genügt. Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er seine Stimme abzugeben hat, kann dies bei seiner Gemeinde erfragen.

Wann wird gewählt? Die Wahllokale sind am 12. September von 8 bis 18 Uhr im gesamten Landkreis geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Alternativ kann Briefwahl beantragt werden.

Wie funktioniert die Briefwahl? Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl liegen in den Rathäusern der Städte oder Gemeinden vor und können von den Bürgerinnen und Bürgern dort beantragt werden, wo sie zum Stichtag 1. August mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Beachten sollte man bei der Briefwahl, die Briefe rechtzeitig in die Post zu geben. Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein.

Wie wird gewählt? Die Wahlberechtigten erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen, also für die Wahl des Kreistages und die Wahl des Gemeinderates, gegebenenfalls auch für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Rat) kann man, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel bis zu drei Kreuze machen. Alle drei Stimmen können einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gegeben werden. Es ist auch möglich, die drei auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen oder Bewerber zu verteilen. Die neue, fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. November.
In Buchholz, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal und in den  Samtgemeinden Elbmarsch, Hollenstedt und Tostedt werden auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Chef der Verwaltung gewählt. Dafür hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einer Bewerberin oder einem Bewerber ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben kann. Um als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt zu werden, müssen im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten werden. Andernfalls findet zwei Wochen später, also am 26. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Umfang der Wahl: Gewählt werden 42 Gemeinderäte, sechs Samtgemeinderäte, 20 Ortsräte sowie der Kreistag mit 64 Mitgliedern. Insgesamt werden rund 2.400 ehrenamtliche Helfer bei den Kommunalwahlen aktiv sein. Dazu kommen weitere 250 hauptamtlich Bedienstete.

Im Landkreis sind insgesamt 1.146 Mandate zu vergeben. (Zum Vergleich: 2016 waren es 1.164). Um ein Mandat in einer kommunalen Vertretung bewerben sich insgesamt 3.013 Kandidatinnen und Kandidaten (im Vergleich: 2016 traten 2.815 an).

Für die Bundestagswahl gilt:

Wer ist wahlberechtigt? Bei der Bundestagswahl am 26. September sind 201.600 Frauen und Männer im Landkreis Harburg wahlberechtigt. An der Bundestagswahl darf teilnehmen
–   wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
–   am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
–   seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem man wählen will, seinen Wohnsitz hat,
–  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
–  in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein hat. Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis wird man in der Regel automatisch eingetragen, wenn man in der Gemeinde angemeldet ist. Wer bis zum 6. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist wahrscheinlich nicht eingetragen. Das lässt sich nachprüfen: Die Wählerverzeichnisse werden vom 6. bis 10. August bei den Kommunen zur Einsicht bereitgehalten. Wer nicht eingetragen sind, kann bis zum 10. September 2021 eine Berichtigung beantragen. Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung hat, wird nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder diese nicht wiederfinden, müssen auf ihre Stimmabgabe nicht verzichten. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal genügt. Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er seine Stimme abzugeben hat, kann dies bei seiner Gemeinde erfragen.

Wann wird gewählt? Die Wahllokale sind am 26. September von 8 bis 18 Uhr im gesamten Landkreis geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Alternativ kann Briefwahl beantragt werden.

Wie funktioniert die Briefwahl? Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl liegen in den Rathäusern der Städte oder Gemeinden vor und können von den Bürgerinnen und Bürgern dort beantragt werden, wo sie zum Stichtag 15. August mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Beachten sollte man bei der Briefwahl, die Briefe rechtzeitig in die Post zu geben. Der Wahlbrief muss spätestens am 26. September 2021 um 16 Uhr bei der Kreiswahlleitung in Winsen eingegangen sein, damit dieser noch einem Briefwahlvorstand zur Auswertung überbracht werden kann. Dazu Jens Gardewischke, stellvertretender Kreiswahlleiter: „Das Postfach des Landkreises bei der Post in Winsen wird letztmalig am Samstagmittag vor der Wahl geleert. Wahlbriefe, die sich danach noch im Postlauf der Deutschen Post AG befinden, werden dem Landkreis zwar am Wahlsonntag noch zugestellt, doch die Erfahrung vergangener Wahlen hat gezeigt, dass auch an den Tagen nach der Wahl immer noch Wahlbriefe eingehen, die dann nicht mehr ausgezählt werden dürfen.“ Jens Gardewischke empfiehlt daher, die Wahlbriefe für die Bundestagswahl ab Donnerstag, 23. September, nicht mehr zur Post zu geben, sondern bis Sonntagvormittag bei der Gemeinde oder direkt in Winsen im Briefkasten der Kreisverwaltung einzuwerfen.

Wieviel Stimmen hat man? Die Wahlberechtigten erhalten einen Stimmzettel, auf den sie zwei Kreuze machen dürfen. Sie geben ihre Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten als Direktabgeordneten in Berlin ab, das Mandat erhält die Bewerberin oder der Bewerber mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung im Landkreis, dem Bundestagswahlkreis 36, immerhin bei 81,3 Prozent (niedersachsenweit: 76,4 Prozent).

Wahlstatistische Auszählungen
In einigen Wahlbezirken werden zur repräsentativen Wahlstatistik Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen ist. Die Stimmzettel haben oben links rote Aufdrucke zur Unterscheidung des Geschlechts und der Altersgruppe. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die statistische Auswertung erfolgt nach Abschluss der Wahl getrennt von der Stimmenauszählung in gesondert eingerichteten Statistikstellen der Gemeinden und dem Niedersächsischen Landesamt für Statistik und Kommunikationstechnologie unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden, damit jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen ist. Im Landkreis Harburg gibt es folgende repräsentative Urnenwahllokale:
Mühlenschule I (Holm-Seppensen), Grundschule Maschen (Seevetal) und Grundschule Otter (Tostedt), ferner die Briefwahlbezirke Schwiederstorf und Rade (Neu Wulmstorf), Eckel 1 und 2 (Rosengarten), Horst I und II sowie Ramelsloh (Seevetal) und Grundschule Wistedt I und II (Tostedt).

Ergebnisse im Internet

Am Wahlsonntag werden nach Schließung der Wahllokale die jeweils aktuellen Zwischenergebnisse auf der Wahlhomepage des Landkreises https://wahlen.landkreis-harburg.de laufend veröffentlicht. Über www.landkreisharburg.de ist während des Wahlwochenendes über eine sogenannte Vorschaltseite die Homepage des Landkreises Harburg (Landkreis-Portal) und die Wahlhomepage aufrufbar. Erste Ergebnisse aus den Wahllokalen werden ab 19 Uhr erwartet und veröffentlicht.

Bei der Kommunalwahl werden nach der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung zunächst die Bürgermeisterstimmen, anschließend die Kreiswahlen und danach die der Gemeindewahlen, Samtgemeinde- und Ortsratswahlen auszuzählen. Das Kreiswahlergebnis wird deswegen wahrscheinlich erst nach Mitternacht vorliegen. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis der Kreiswahl ist direkt nach Bekanntgabe im Internet http://www.wahlen.landkreis-harburg.de abrufbar.

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