Gemeinde Garstedt
Bahnhofstraße 69
21441 Garstedt
Telefon +49 (0)4173 - 360
Fax +49 (0) 4173 512841
Die Samtgemeinde weist in ihrer Verfügung (siehe Aushang) darauf hin, dass es u.a. in Bereichen um Reetdachgebäude, Holzhäuser, Betrieben mit Holz- oder Kunststofflagerung (z.B. Meyer Holzbau, RSH Polymere), Betrieben mit Tierhaltung und in der Umgebung von Tiergehegen und Koppeln, verboten ist, u.a. pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 - insbesondere Böller, Raketen, Leuchtmunition, Leuchtkugeln etc. abzufeuern.
Diese Anordnung betrifft die gesamte Vierhöfener Straße, Swattputt, Schuhmacherstraße, Wiesengrund und Ringstraße, sowie die angrenzenden Bereiche der Hauptstraße und des Bruchwegs.
Ebenso sind u.a. die Bahnhofstraße mit Lerchenweg und angrenzenden Bereichen (Am Steinberg / Zum Mühlenfeld) sowie Lehmberg-West und Wester-blöcken betroffen.
Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier als PDF Dokument zum Download:
Informationen zum Download als PDF-Datei:
22.09.2024 08:00 - 18:00 Uhr
Stichwahl für das Amt des/der Samtgemeindebürgermeiste r/in
Samtgemeinde Salzhausen
Schützenhaus, Brandweg
27.09.2024 19:00 Uhr
Vier-Orte-Pokal
Schützenverein
Schützenhaus
05.10.2024 18:30 Uhr
Vogelschiessen/Vizekönig
Schützenverein
Schützenhaus
10.10.2024 18:30 Uhr
Vereinsmeister KK 100 m
Schützenverein
Schützenhaus
20.09.2024
Biotonne
27.09.2024
Hausmüll
04.10.2024
Gelber Sack