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Bebauungsplan Nr. 5 „Toppenstedter Straße“ 1. Änderung und Erweiterung, mit örtlicher Bauvorschrift

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (2) BauGB
04.11.2017 / Gemeinde Garstedt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Garstedt hat in seiner Sitzung am 02.11.2017 die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets an der Toppenstedter Straße soll eine Anpassung der Planung an den tatsächlichen Bestand vorgenommen werden sowie auf den Erweiterungsflächen u.a. eine Erweiterung von ansässigen Betrieben ermöglicht werden.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich von Garstedt und liegt an der Toppenstedter Straße. Es umfasst den Urplan „Toppenstedter Straße“ sowie eine südwestlich angrenzende Erweiterungsfläche. An die Erweiterungsfläche grenzen landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sowie ein Waldbestand an. Weitere Waldbestände grenzen im Nordwesten und Nordosten an die Bestandsflächen an.  Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 16,68 ha wobei die gewerblichen Flächen 8,1 ha groß sind. Die Lage des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan (Seite 4) zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des durch eine dicke, unterbrochene schwarze Linie kenntlich gemachten Bereiches.

Der vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Garstedt gebilligte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Toppenstedter Straße“ mit Begründung und Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom                  

13.11.2017 bis einschließlich 13.12.2017

in der Gemeindeverwaltung Garstedt 
             Höllenberg 4a, 21441 Garstedt, Tel.: 04173-360, Email: gemeinde@garstedt.de
während der Sprechzeiten         

Dienstag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

öffentlich zur  allgemeinen Einsicht aus. Während der öffentlichen Auslegung können von allen Bürgerinnen und Bürgern Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Den vollständigen Text der Bekanntmachung sowie die weiteren zur Verfügung stehenden Unterlagen finden Sie hier:

Informationen zum Download als PDF-Datei:

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